06.06.2026 – 07.06.2026
Festspielplatz an der Jungfernwiese, Greifswald
Veranstalter: Kult by B e.V. (nachstehend Veranstaltungs-Team genannt)
Besucher und Besucherinnen nachfolgend als Besucher*innen zusammengefasst.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die folgende Hausordnung akzeptiert.
Die Nichteinhaltung der Hausordnung und das Begehen von Straftaten können zum Ausschluss
von der Veranstaltung führen. Hausverbot ohne Rückerstattung
(Hausrechtsausübung gem. §2 UHGW-Satzung) bei wichtigem Grund.
Ort der Veranstaltung: Festspielplatz an der Jungfernwiese in Greifswald.
Datum der Veranstaltung: 06.06.2026 (14:00 Uhr) – 07.06.2026 (04:00 Uhr).
Hausordnung gemäß Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Greifswald.
Kinder unter 14 Jahren haben nur von 14:00–18:00 Uhr freien Eintritt (Nachweis:
Personalausweis/Reisepass/Geburtsurkunde) und ausschließlich mit erziehungsberechtigter Begleitperson, welche ein gültiges Ticket vorweisen muss. Ein Festival ist kein geeigneter Platz für Kinder, nehmt Eure Aufsichtspflicht ernst und denkt an Gehörschutz!
Ab 18:30 Uhr nur 16+ mit „Muttizettel“ oder volljährige Besucher*innen (erkennbar an Einlassbändchen). Alle unter 16-Jährigen müssen spätestens um 18:15 Uhr den Platz verlassen.
Ausweispflicht für alle Besucher*innen. Sicherheitskontrolle mit Taschenvisitation (max. A4-Größe). Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Kleidung zu kontrollieren.
Einlassverweigerung bei: Merkbarem Drogeneinfluss, Ausgrenzung/Rassismus/Diskriminierung, verbotenen Gegenständen (s. 1.4), starkem Alkoholzustand. Kein Erstattungsanspruch (Hausrechtsausübung gem. §2 UHGW-Satzung).
Den Anweisungen des Veranstaltungs-Teams und Personals (Security) ist Folge zu leisten.
Untersagt sind:
Die Stadt Greifswald übt das Hausrecht aus (§2 Satzung). Das Hausrecht liegt bei der Stadt Greifswald (§2 Benutzungs- und Gebührensatzung UHGW). Das Veranstalter-Team / Security handelt im Sinne der Stadt und setzt Weisungen zur Durchsetzung der Satzung und Hausordnung durch. Verstöße berechtigen zum sofortigen Hausverbot und ggf. Polizei-Ruf. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
Besucher*innen ist es untersagt:
| Getränkeart | Kosten | Details |
|---|---|---|
| Einwegbecher | 2€ Pfand | rückerstattbar bis 3:30 Uhr |
Verstöße führen zu sofortigem Hausverbot ohne Rückerstattung (Hausrechtsausübung gem. §2 UHGWSatzung). Straftaten (Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl etc.) werden zur Anzeige gebracht.
Bei wichtigem Grund (Drogen, Alkohol, Diskriminierung) verliert die Eintrittskarte Gültigkeit ohne Erstattung (Hausrechtsausübung gem. §2 UHGW-Satzung).
Rassistische, sexistische, homophobe Belästigungen werden nicht geduldet. Gäste werden aufgefordert, bei Grenzüberschreitungen die Security zu informieren.
Wertsachen sind selbst zu sichern. Bei Verlust oder Beschädigung, keine Haftung durch Veranstalter.
Offenes Feuer, Grillen, Gasgeräte und pyrotechnische Gegenstände (Kategorien F2+) sind Besucher*innen untersagt (§18 Benutzungsordnung).
Alkoholabgabe: nur ab 16 Jahren (Bier, Wein, Sekt)
Tabakwaren: ab 18 Jahren
Verstöße: sofortiges Hausverbot ohne Rückerstattung, für Käufer UND Minderjährige!
Auf dem Festival herrschen hohe Schallpegel; Hörschäden sind möglich, Ohrstöpsel empfohlen. Der Veranstalter überwacht gemäß DIN 15905-5 (max. 99 dB(A) LAeq, 30min im Publikumsbereich, Messung ab 22:00 Uhr und Freizeitlärm-Richtlinie M-V) die Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften (nachts 55 dB(A) an Immissionsorten). Die Veranstaltung ist bei der Immissionsschutzbehörde angemeldet; NachtruheAusnahmen sind genehmigt.
Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen angefertigt. Der Veranstalter darf diese Aufnahmen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Pressearbeit, Dokumentation) verwenden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Berichterstattung über Veranstaltungen). Besucher*innen können der Verwendung widersprechen. Widerspochen werden kann über Steinmocker@byberge.com. Drohnen und fliegende Kameras sind allen verboten. Profi-Kameras nur mit Genehmigung.
Smartphone’s kill’n den Vibe! Ein Rave muss man spüren, nicht Filmen.
Die Mitnahme von Tieren ist aus Gründen des Tierschutzes untersagt.
Der Kauf von Tickets ist nur zum privaten Gebrauch gestattet. Gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Tickets über Dritte.
Fundsachen sind beim Sicherheitsdienst abzugeben. Nach Veranstaltungsende erfolgt die Übergabe an das Fundbüro der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Auf Freiflächen ist das Rauchen gestattet, solange Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden (§14 Satzung).
Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Es gibt ausreichend Verkaufsstände vor Ort.
Unsere Fluchtwege, Rettungswege und Evakuierungsbereiche sind gekennzeichnet, diese Wege und Bereiche sind permanent freizuhalten (§18 Abs. 3 Satzung).
Wer schon auf dem Weg zum Eingang und vor dem Einlass unangenehm auffällt, geht das Risiko ein, dass der Zutritt zum Gelände verwehrt wird.
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher*innen. Der Veranstalter haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; für leichte Fahrlässigkeit haftet er ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für durch Dritte oder Besucherinnen selbst verursachte Schäden sowie für Verlust von Gegenständen haftet der Veranstalter nicht; Besucher*innen haften vollumfänglich für durch sie verursachte Schäden und befreien den Veranstalter von Ansprüchen Dritter. Unfälle oder Schäden sind sofort dem Ordnungsdienst zu melden.
BODDENBASS ist ein Ort für Freiheit, Musik und Gemeinschaft. Wir alle tragen Verantwortung für einen sicheren, respektvollen und unvergesslichen Ort. Danke, dass ihr Teil dieser Bewegung seid.
See you on the dancefloor!
Gültig ab: 07. Januar 2026
Veranstaltung: BODDENBASS_Rave
Ort: Festspielplatz an der Jungfernwiese, Greifswald
Datum: 06.06.2026 – 07.06.2026